Parteien

Parteien sind Vereinigungen von Bürgerinnen und Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes in einem Parlament mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Parteien unterliegen dem Parteiengesetz.