Prüfung der Wahlvorschläge

Die zuständige Wahlleitung überprüft die Formalien der Wahlvorschläge nach Eingang unverzüglich auf Richtigkeit. Mängel werden den entsprechenden Vertrauenspersonen mitgeteilt. Eine Beseitigung von Mängeln nach Ablauf der Einreichungsfrist ist nicht zulässig.