Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel

Regelung zur Landtagswahl

Die Reihenfolge der Landeslisten (rechte Seite auf dem Stimmzettel) richtet sich zuerst nach der erreichten Stimmenanzahl der letzten Landtagswahl, dann nach Alphabet. Die Kreiswahlvorschläge (linke Seite auf dem Stimmzettel) richten sich nach den Landeslisten, danach nach Alphabet.

Regelung zur Europawahl

Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln richtet sich in den einzelnen Ländern nach der Zahl der Stimmen, die die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament mit ihrem Wahlvorschlag in dem betreffenden Land erreicht haben. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Wahlvorschlagsberechtigten an.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Stimmenzahl, die die Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerbungen bei der letzten Wahl zur Vertretung des Wahlgebiets erreicht haben. Weitere Wahlvorschläge schließen sich in der Reihenfolge des Eingangs der Reservelisten an. Sofern keine Reserveliste eingereicht oder zugelassen worden ist, in der Reihenfolge des Eingangs der Wahlvorschläge für den Wahlbezirk, bei gleichzeitigem Eingang in alphabetischer Reihenfolge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbung.

Regelung zur Bundestagswahl

Die Reihenfolge der Landeslisten (rechte Seite auf dem Stimmzettel) richtet sich zuerst nach der erreichten Stimmenanzahl der letzten Landtagswahl, dann nach Alphabet. Die Kreiswahlvorschläge (linke Seite auf dem Stimmzettel) richten sich nach den Landeslisten, danach nach Alphabet.