Sobald die Wahlzeit um 18 Uhr beendet ist, gibt die oder der Wahlvorstehende dies bekannt. Nun dürfen nur noch diejenigen wählen, die schon im Wahlraum waren. Der Zutritt zum Wahlraum wird so lange gesperrt, bis diese Wähler gewählt haben. Nun erklärt die oder der Wahlvorstehende die Wahlhandlung für geschlossen. Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt. Das bedeutet, dass Zuschauer bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nun wieder Zutritt zum Wahlraum haben.
Die Öffentlichkeit wird nun zur anschließenden Stimmenauszählung und Ergebnisermittlung wieder hergestellt. Das bedeutet, der Zutritt zum Wahlraum wird wieder frei gegeben.