Schnellmeldung

Mit der Schnellmeldung meldet die oder der Wahlvorstehende das im Stimm-/Wahlbezirk ermittelte Wahlergebnis an das Wahlamt. Für die einfache Übermittlung ist ein Vordruck auszufüllen, den der Wahlvorstand in seinen Unterlagen findet. Dieser ersetzt nicht den Ergebnisteil der Niederschrift. Die Schnellmeldung ist vorgeschrieben! In der Regel erfolgt sie telefonisch.