Regelung zur Europawahl
Sperrklauseln können von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eigenständig festgelegt werden. Derzeit gibt es für Deutschland keine Sperrklausel bei der Wahl zum Europäischen Parlament.
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Parteien, die weniger als 2,5 % der Gesamtstimmzahl erhalten haben, bleiben bei der Sitzverteilung unberücksichtigt.