Regelung zur Europawahl
Die Staatsbürgerschaft einer Person hat Auswirkungen auf ihr aktives und passives Wahlrecht. So dürfen bei der Europawahl nur Deutsche oder Bürgerinnen und Bürger mit der Staatsbürgerschaft eines europäischen Mitgliedstaaates wählen oder gewählt werden.
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Die Staatsbürgerschaft einer Person hat Auswirkungen auf ihr aktives und passives Wahlrecht. So dürfen bei der Kommunalwahl nur Bürgerinnen und Bürger mit deutschem Pass oder der Staatsbürgerschaft eines europäischen Mitgliedstaaates wählen oder gewählt werden.