Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt. Aussehen, Beschaffenheit usw. sind durch Gesetz bzw. Verordnung genau geregelt. Es dürfen nur Originale verwendet und ausgezählt werden. Der Stimmzettel muss vollständig sein (alle Kandidaturen noch vollständig zu erkennen). Stimmzettel, die als Muster herausgegeben werden, sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.