Stimmzettelumschlag (nur bei der Briefwahl)

In diesen Umschlag kommt der gekennzeichnete Stimmzettel der Wählenden und wird verschlossen. So wird sichergestellt, dass der Inhalt nicht für Dritte sichtbar ist und das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Der Stimmzettelumschlag kommt dann zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag.