Überhangmandate

Regelung zur Landtagswahl

Haben Parteien in den Wahlkreisen mehr Sitze errungen, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht, spricht man von Überhangmandaten (siehe Ausgleichsmandate).

Regelung zur Europawahl

nur bei Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Haben Parteien in den Kommunalwahlbezirken mehr Sitze errungen, als ihnen nach dem Gesamtstimmenergebnis zusteht, spricht man von Überhangmandaten (siehe Ausgleichsmandate).

Regelung zur Bundestagswahl

Haben Parteien in den Wahlkreisen mehr Sitze errungen, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht, spricht man von Überhangmandaten (siehe Ausgleichsmandate).