Regelung zur Europawahl
nur bei Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Haben Parteien in den Kommunalwahlbezirken mehr Sitze errungen, als ihnen nach dem Gesamtstimmenergebnis zusteht, spricht man von Überhangmandaten (siehe Ausgleichsmandate).