Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisbewerbern, verpackt. Ungekennzeichnete und ungültige Stimmzettel werden separat verpackt, genauso wie eingenommene Wahlscheine. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen und dem Wahlamt übergeben. Alle übrigen Unterlagen wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen, nicht benutzte Stimmzettel, Schlüssel der Urnen etc. werden ebenfalls dem Wahlamt übergeben. Die Form der Übergabe ist in den Städten unterschiedlich geregelt.
Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel, geordnet nach Wahlkreisbewerbern, verpackt. Ungekennzeichnete und ungültige Stimmzettel werden separat verpackt, genauso wie eingenommene Wahlscheine. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen und dem Wahlamt übergeben. Alle übrigen Unterlagen wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen, nicht benutzte Stimmzettel, Schlüssel der Urnen etc. werden ebenfalls dem Wahlamt übergeben. Die Form der Übergabe ist in den Städten unterschiedlich geregelt.