Wählbarkeit (passives Wahlrecht)

Das passive Wahlrecht ist das Recht aller Wahlberechtigten, sich selbst zur Wahl zu stellen und in ein öffentliches Amt gewählt zu werden. 

Das passive Wahlrecht kann durch richterlichen Beschluss entzogen werden (z.B. nach Verurteilung aufgrund eines Verbrechens).