Für eine Wahl werden alle Personen, die wahlberechtigt sind, von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Von Amts wegen bedeutet, dass jede/r Wahlberechtigte dort eingetragen wird, ohne dass ein Antrag auf Eintragung gestellt werden muss.
Nur wer in dem Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf wählen. Das Wählerverzeichnis ist nach Stimm-/Wahlbezirken aufgeteilt und nach Namen und/oder der Wohnadresse sortiert.