Die Gemeindebehörde macht spätestens am 6. Tage vor der Wahl öffentlich bekannt, welche Wahl stattfindet, Datum und Wahlzeit, sowie weitere wichtige Informationen. Die Wahlbekanntmachung wird auch in allen Wahllokalen ausgehängt.
Die Gemeindebehörde macht spätestens am 6. Tage vor der Wahl öffentlich bekannt, welche Wahl stattfindet, Datum und Wahlzeit, sowie weitere wichtige Informationen. Die Wahlbekanntmachung wird auch in allen Wahllokalen ausgehängt.