Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)

Das aktive Wahlrecht meint das Recht  aller Wahlberichtigen bei einer Wahl seine Stimme abzugeben.

Hier unterscheiden sich die einzelnen Wahlen.

Regelung zur Landtagswahl

Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen hat und nicht durch Gerichtsbeschluss von der Wahlberechtigung ausgenommen ist.

Regelung zur Europawahl

Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnt und nicht durch Gerichtsbeschluss oder aus anderen Gründen von der Wahlberechtigung ausgenommen ist.

Das gleiche gilt auch Unionsbürger/innen, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.

 

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, eine deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und seinen ständigen Wohnsitz im Wahlgebiet hat und nicht durch Gerichtsbeschluss von der Wahlberechtigung ausgenommen ist.

Regelung zur Bundestagswahl

Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und nicht durch Gerichtsbeschluss oder aus anderen Gründen von der Wahlberechtigung ausgenommen ist.