Einem Wahlbezirk sind maximal 2.500 Einwohner zugeordnet, von denen die wahlberechtigen Personen alle in das gleiche Wahlgebäude zur Stimmabgabe gehen. Durch diese kleinteilige Einteilung werden die Wege zum Wahlraum kurz gehalten, so dass möglichst vielen Personen der Gang zur Wahl erleichert wird. Ein Stimmbezirk ist somit rein von organisatorischer Bedeutung und hat keine Auswirkung auf das Wahlergebnis.
Hinweis: Der Begriff Wahlbezirk kommt aus dem Bundeswahlrecht. Bei Landtags- und Kommunalwahlen lautet die Bezeichnung "Stimmbezirk", gemeint ist dasselbe.
Hinweis: Bei Kommunal- und Landtagswahlen lautet die Bezeichnung "Stimmbezirk".