Wahlbrief

Der Wahlbrief (rot) beinhaltet den Stimmzettelumschlag (blau) samt Stimmzettel und den vom Wähler unterschriebenen Wahlschein. Er wird zur Teilnahme an der Briefwahl an den Bürgermeister zurückgeschickt und muss bis spätestens am Wahltag, 18 Uhr (bei Kommunalwahlen 16 Uhr), eingegangen sein. Alle eingegangenen Wahlbriefe werden für die Zulassung zur Wahl und der anschließenden Stimmenauszählung auf die einzelnen Briefwahlvorstände verteilt.