Die Wahlhandlung beginnt um 8 Uhr mit der Eröffnung durch die Wahlvorstehenden und endet um 18 Uhr, wenn durch die Wahlvorstehenden die Wahlhandlung für beendet erklärt wird. Während der Wahlhandlung dürfen die Wahlberechtigten ihre Stimmen abgeben.
Die Wahlhandlung beginnt um 8 Uhr mit der Eröffnung durch die Wahlvorstehenden und endet um 18 Uhr, wenn durch die Wahlvorstehenden die Wahlhandlung für beendet erklärt wird. Während der Wahlhandlung dürfen die Wahlberechtigten ihre Stimmen abgeben.