Die Kosten der Wahl werden den Gemeinden je nach Wahl entweder vom Bund oder vom Land erstattet.
Die Kosten der Kommunalwahlen müssen die Gemeinden selbst tragen.
Die Kosten der Wahl werden den Gemeinden je nach Wahl entweder vom Bund oder vom Land erstattet.
Die Kosten der Kommunalwahlen müssen die Gemeinden selbst tragen.