Wahlkreise

Regelung zur Landtagswahl

Das Wahlgebiet - Nordrhein-Westfalen - wird zur Durchführung der Landtagswahl in insgesamt 128 Landtagswahlkreise eingeteilt. Die Stadt Remscheid bildet, gemeinsam mit der Stadt Radevormwald den Wahlkreis 35 - Remscheid-Oberbergischer Kreis III. Für jeden Wahlkreis zieht ein Direktkandidat in den Landtag ein. 

Regelung zur Europawahl

Das Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland. Eine Einteilung in Wahlkreise findet nicht statt. Die Europawahl ist eine Listenwahl. Es gibt keine Direktkandidaten.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Das gesamte Wahlgebiet der Gemeinde (Kommune) wird abhängig von ihrer Einwohnerzahl in eine bestimmte Anzahl von Kommunalwahlbezirken eingeteilt. In Remscheid gibt es 26 Kommunalwahlbezirke. Wer in einem Kommunalwahlbezirk die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Stadtrat ein.

Regelung zur Bundestagswahl

Das Wahlgebiet - Bundesrepublik Deutschland - wird zur Durchführung der Bundestagswahl in insgesamt 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Remscheid bildet gemeinsam mit der Stadt Solingen und einem Teil von Wuppertal (Cronenberg und Ronsdorf) den Wahlkreis 103 - Solingen-Remscheid-Wuppertal II. Für jeden Wahlkreis zieht ein Direktkandidat in den Bundestag ein.