Wahlorgane

Wahlorgane sind auf der Bundesebene der Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss, auf Länderebene für jedes Land der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss.

Für jeden Wahlkreis sind dies der Kreiswahlleiter und der Kreiswahlausschuss.

Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den (Stimm-)Wahlbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane.