Wahlperiode

Regelung zur Landtagswahl

Eine Wahlperiode (auch Legislaturperiode genannt) dauert fünf Jahre, d. h. die Abgeordneten des Landtages werden für diesen Zeitraum gewählt. Unter besonderen Umständen (vorzeitige Auflösung des Landtages) kann sich die Wahlperiode verkürzen.

Regelung zur Europawahl

Eine Wahlperiode (auch Legislaturperiode genannt) dauert fünf Jahre, d. h. die Abgeordneten des Europaparlaments werden für diesen Zeitraum gewählt.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Eine Wahlperiode auf Kommunalebene dauert fünf Jahre, d. h. die Stadträte und die (Ober-)-Bürgermeister/in werden für diesen Zeitraum gewählt.

Regelung zur Bundestagswahl

Eine Wahlperiode (auch Legislaturperiode genannt) dauert vier Jahre, d. h. die Abgeordneten des Bundestages werden für diesen Zeitraum gewählt. Unter besonderen Umständen (vorzeitige Auflösung des Bundestages) kann sich die Wahlperiode verkürzen.