Wahlprüfung

Die Wahlprüfung ist Aufgabe der jeweiligen Wahlleitungen.

Die (Kreis-)Stadtwahlleiter prüfen die Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Nach Berichterstattung durch den (Kreis-)Stadtwahlleiter stellt der (Kreis-)Stadtwahlausschuss das Wahlergebnis im Wahlkreis/in der Stadt fest.

 

Regelung zur Landtagswahl

Bei Landtagswahlen prüft dann der Landeswahlleiter anhand der Meldungen der Kreiswahlleiter, ob die Wahl nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt worden ist. Stellt sie fest, dass alles rechtens war, wird die Wahl für gültig erklärt.

Regelung zur Europawahl

Bei Europawahlen prüfen dann der Landeswahlleiter und der Bundeswahlleiter, ob die Wahl nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt worden ist. Stellt sie fest, dass alles rechtens war, wird die Wahl für gültig erklärt.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Bei Kommunalwahlen beschließt der neue Stadtrat unverzüglich über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen. Hierzu legt der Wahlleiter zur Vorprüfung einem eigens hierfür gebildeten Wahlprüfungsausschusses alle vorhandenen Unterlagen vor.

Regelung zur Bundestagswahl

Bei Bundestagswahlen prüfen dann der Landeswahlleiter und der Bundeswahlleiter, ob die Wahl nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt worden ist. Stellen sie fest, dass alles rechtens war, wird die Wahl für gültig erklärt.