Die Wahlprüfung ist Aufgabe der jeweiligen Wahlleitungen.
Die (Kreis-)Stadtwahlleiter prüfen die Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Nach Berichterstattung durch den (Kreis-)Stadtwahlleiter stellt der (Kreis-)Stadtwahlausschuss das Wahlergebnis im Wahlkreis/in der Stadt fest.
Bei Europawahlen prüfen dann der Landeswahlleiter und der Bundeswahlleiter, ob die Wahl nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt worden ist. Stellt sie fest, dass alles rechtens war, wird die Wahl für gültig erklärt.
Bei Kommunalwahlen beschließt der neue Stadtrat unverzüglich über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen. Hierzu legt der Wahlleiter zur Vorprüfung einem eigens hierfür gebildeten Wahlprüfungsausschusses alle vorhandenen Unterlagen vor.