Wahlschein

Einen Wahlschein benötigt ein/e Wähler/in, wenn Sie nicht in ihrem eigenen (Stimm-)Wahlbezirk am Wahlsonntag wählen möchte.

In der Regel gilt das für die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl. Mit einem Wahlschein kann man allerdings auch am Wahlsonntag in jedem (Stimm-)Wahlbezirk in seinem Wahlkreis wählen.

Für einen Wahlschein muss die/der Wähler/in einen Antrag bei der Gemeindeverwaltung stellen, siehe "Wahlscheinantrag".