Wahltage werden gesetzlich festgelegt.
Bei allen politischen Wahlen (Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl und Europawahl) kann man am Wahltag von 8.00 - 18.00 Uhr seine Stimme(n) abgeben. Dieser Zeitraum wird als Wahlzeit bezeichnet.
Wahltage werden gesetzlich festgelegt.
Bei allen politischen Wahlen (Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl und Europawahl) kann man am Wahltag von 8.00 - 18.00 Uhr seine Stimme(n) abgeben. Dieser Zeitraum wird als Wahlzeit bezeichnet.