Hier unterscheiden sich die einzelnen Wahlen bei den Fristen.
Regelung zur Europawahl
Listenwahlvorschläge für ein Bundesland oder gemeinsame Listen für alle Länder müssen bis zum 83. Tag vor der Wahl beim Bundeswahlleiter eingereicht werden.
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeister und Landräte sowie in den Wahlbezirken, aus den Reservelisten und aus Listenwahlvorschlägen müssen bis zum 59. Tag vor der Wahl beim Kommunalwahlleiter eingreicht werden.