Der Wahlvorstand ist ein Wahlorgan. Er ist für die Durchführung der Wahl am Wahltag, wie auch für die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im (Stimm)-Wahlbezirk zuständig. Der Wahlvorstand besteht aus: 1 Wahlvorsteher/in, 1 Schriftführer/in und 3 bis 6 Beisitzenden.