Wiederholungswahl

Eine Wiederholungswahl findet statt, wenn in einem Wahlprüfungsverfahren Unregelmäßigkeiten festgestellt worden sind. Die Wiederholungswahl findet nur in dem Wahlkreis oder Stimmbezirk statt, wo die Unregelmäßigkeit festgestellt wurde. Grundsätzlich stehen bei einer Wiederholungswahl dieselben Kandidaten zur Wahl und es sind dieselben Wahlberechtigten wie bei der Hauptwahl zugelassen.