Hier gibt es Unterschiede zwischen den Wahlen bei den Fristen
Regelung zur Europawahl
Der Bundeswahlausschuss entscheidet am 72. Tag vor der Wahl für alle Wahlorgane verbindlich über alle Voraussetzungen für die Zulassung der Listen. Gegen die Zurückweisung kann wiederum binnen 4 Tagen die Vertrauensperson des Wahlvorschlages Beschwerde beim Bundeswahlaussuss einlegen.
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Spätestens am 47. Tag vor der Wahl muss der Kreiswahlausschuss über die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen entscheiden. Gegen die Zurückweisung kann wiederum binnen 3 Tagen die Vertrauensperson des Wahlvorschlages Beschwerde bei Landeswahlausschuss einlegen.