Verpacken der Wahlunterlagen

Frage 1 von 4

Frage 1

Was ist nach der Ergebnisfeststellung und dem vollständigen Ausfüllen der Niederschrift noch zu tun?

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Antwort

Alle Unterlagen werden von den Wahlhelfern in die Wahlurne gepackt und verbleiben bis zur Abholung durch das Wahlamt im Wahllokal.

Sämtliche Wahlunterlagen werden von den Wahlhelfern verpackt und zusammen mit der Wahlurne und den Wahlkabinen in Eigenverantwortung zum Wahlamt transportiert. Im Wahlraum darf sich nichts befinden, was auf die Wahl hindeutet.

In Remscheid müssen sämtliche Wahlunterlagen entsprechend der im Leitfaden beigefügten Packliste verpackt und anschließend in die Wahlurnen und Wahlkoffer gelegt werden. Der Wahlvorsteher übergibt alle Unterlagen zusammen mit dem Umschlag A (Schnellmeldung und Wahlniederschrift) an die städtischen Mitarbeiter, die nach seinem Anruf alle Unterlagen aus dem Wahlraum abholen. 

Lediglich die Wahlniederschrift wird noch am Abend zum Wahlamt (Rathaus) transportiert. Alle anderen Unterlagen sowie die Wahlurne und Wahlkabinen verbleiben im Wahllokal.