Persönliche Stimmabgabe

Eine Stimme kann nur persönlich im Wahlraum abgeben werden.  Ist der oder die Wählende dazu nicht in der Lage, kann er oder sie eine Hilfsperson (auch jemand vom Wahlvorstand) bestimmen und sich von ihr helfen lassen. Die Stimmabgabe muss eindeutig und in einer Art und Weise erfolgen, die das Wahlgeheimnis nicht verletzt. Bei der Briefwahl wird per "Versicherung an Eides statt" die persönliche Abgabe bestätigt.